Innenhof Jägerstraße Ludwigsburg
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Die giftige Klausel in der Teilungserklärung

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Beitrag von Daniel Brenndörfer Do Nov 23, 2017 12:05 am

In der Teilungserklärung gibt es eine Klausel, an der sich die gesamte aktuelle Diskussion entzündet. Die Regelung wäre gut und sinnvoll, wenn sich da nicht die zwei Worte "jederzeit widerrufliche" verstecken würden vor dem fettgedruckten und alleingestellten "Nutzungsrecht". Aber seht selbst (wenn nicht lesbar, das Bild zuerst antippen):

Die giftige Klausel in der Teilungserklärung  Teilun10

Also im Klartext:

  • Die Wohnungsbau Ludwigsburg ist Eigentümerin des Innenhofes.
  • Sie darf damit machen, was immer sie will.
  • Die Wohnungseigentümer haben keinerlei Mitspracherecht an der Gestaltung des Innenhofes.
  • Die Wohnungsbau kann den Wohnungseigentümern jederzeit das Betreten oder jedwede andere Nutzung des Innenhofes verbieten.
  • Und jetzt der Hammer: Egal, was die Wohnungsbau sich für den Innenhof ausdenkt, die Wohnungseigentümer müssen es bezahlen!!! Umbau, Renovierung, Pflege... oder den Bau von Flüchtlingsheimen?

Man bemerke, dass nirgendwo steht, dass wir Wohnungseigentümer nur zahlungspflichtig sind, solange uns das Nutzungsrecht nicht entzogen wurde. Zahlen müssen wir für immer, nur nutzen dürfen wir es nicht mehr.

Unter den Umständen hätte ich als Bürgermeister Seigfried die Abwertung des Innenhofes (Wohnklötze mit Zufahrtsstraßen und Parkplätzen außenherum) auch problemlos als "Aufwertung" verkauft. Ich kann den Wohnungseigentümern ja problemlos versprechen, dass sie einen tollen neuen Spielplatz für eine Million Euro bekommen - den zahlt ja nicht die Stadt, sondern die Eigentümer!...

Ich bin nicht einmal sicher, ob ein Gericht diese Regelung nicht als "überraschende Klausel" oder als sittenwidrig einstufen würde, da hier eine dauerhafte und unkündbare Verpflichtung zu Zahlungen in unbegrenzter Höhe ohne Anrecht auf irgendeine Gegenleistung festgeschrieben wurde. Jeder normale Mensch muss beim Überfliegen der Teilungserklärung davon ausgehen, dass das Nutzungsrecht nur z.B. Einzelpersonen zeitweise wegen Missbrauchs entzogen werden kann und nicht allen dauerhaft zum Zwecke der Bebauung. So haben wir und offensichtlich die meisten Eigentümer es verstanden, dass die Wohnungsbau sich nur als Verwalterin des Innenhofes für die Eigentümer sieht, daher jetzt auch der Schock, dass wir zwar zahlungspflichtig sind, aber keine Rechte haben und die Nutzung der Fläche zur Erholung anscheinend nicht als Last im Grundbuch eingetragen ist.

Was ist eigentlich mit dem zweiten Satz, in dem steht "Zu dieser Wohnanlage gehört ein großer Innenraum als gemeinsame Grünanlage"? Wodurch wird der eigentlich unwirksam? Wo kann man den widerrufen ohne einen einstimmigen Beschluss aller Eigentümer?

Zitat von https://boehmanwaltskanzlei.de/service/haeufige-fragen/448-vertragsrecht/agb-recht/1010-was-sind-ueberraschende-klauseln

Was sind überraschende Klauseln?

Überraschende Klauseln sind solche, mit denen der Vertragspartner vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht, denen also ein Überraschungseffekt innewohnt.
Was der Vertragspartner dabei erwarten durfte, ist insbesondere nach Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen zu bestimmen. Überraschende Klauseln sind gemäß § 305c Abs. 1 BGB unwirksam.

Daniel Brenndörfer
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